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   BVerwG, 17.12.1968 - II C 124.65   

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BVerwG, 17.12.1968 - II C 124.65 (https://dejure.org/1968,2256)
BVerwG, Entscheidung vom 17.12.1968 - II C 124.65 (https://dejure.org/1968,2256)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Dezember 1968 - II C 124.65 (https://dejure.org/1968,2256)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Versorgung der aus dem Herkunftsland vertriebenen Volksdeutschen Berufssoldaten - Versorgung der ehemaligen Berufssoldaten - Rechtsanspruch auf die Gewährung eines Zuschlages - Versorgung eines Berufsoffiziers des kroatischen Heeres im Verwaltungsdienst - Versorgung ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 27.09.1968 - VI C 14.66

    Versorgungsansprüche eines Beamten - Berechnung ruhegehaltsfähiger Dienstbezüge

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1968 - II C 124.65
    Etwas anderes ist auch den Urteilen des VI. Senats vom 7. Dezember 1966 - BVerwG VI C 104.64 - und vom 27. September 1968 - BVerwG VI C 14.66 - nicht zu entnehmen, die im Zusammenhang mit § 32 Abs. 1 Satz 1 G 131 ebenfalls die Kennzeichen "Aufgabenkreis und Rang" anführen.
  • BVerwG, 30.01.1963 - VI C 184.60

    Berechnung des Versorgungsanspruchs eines Oberdirektor-Stellvertreters der

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1968 - II C 124.65
    Der VI. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat zwar in dem von der Revision angeführten Urteil vom 30. Januar 1963 - BVerwG VI C 184.60 - (DÖD 1963 S. 157) zu § 32 Abs. 1 Satz 2 G 131 ausgeführt, bei dem in dieser Vorschrift vorgesehenen Vergleich sei die Besoldung oder Vergütung zu ermitteln, die der vertriebene Beamte nach deutschem Recht erhalten hätte, wenn er im deutschen öffentlichen Dienst einen seinem im Herkunftsland innegehabten Amt "nach Aufgabenkreis und Rang" gleichen Posten bekleidet hätte.
  • BVerwG, 28.03.1963 - II C 200.60

    Verletzung des Gleichheitssatzes durch unterschiedliche Behandlung der Direktoren

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1968 - II C 124.65
    Dem hat sich der erkennende Senat in seinem Urteil vom 28. März 1963 - BVerwG II C 200.60 - für einen gleichartigen Fall angeschlossen, in dem ebenfalls ein unmittelbar vergleichbarer Beamter im deutschen öffentlichen Dienst fehlte.
  • BVerwG, 29.11.1967 - VI C 38.65

    Entlassung eines Beamten in den Ruhestand - Bemessung von Versorgungsbezügen -

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1968 - II C 124.65
    Die dargelegte Auslegung des § 32 Abs. 1 Satz 2 G 131 steht im Einklang mit den Ausführungen des VI. Senats des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 29. November 1967 - BVerwG VI C 38.65 -, die für den Vergleich der Rechtsstellungen im Dienst des Herkunftslandes und im deutschen öffentlichen Dienst ungeachtet eines "möglicherweise überwertigen Aufgabenbereiches" des Betroffenen entscheidend auf "die im Dienstrang sich ausdrückende Einstufung" innerhalb der Beamtenhierarchie einer technischen Großverwaltung (Böhmisch-Mährische Bahnen) abstellen.
  • BVerwG, 07.12.1966 - VI C 104.64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1968 - II C 124.65
    Etwas anderes ist auch den Urteilen des VI. Senats vom 7. Dezember 1966 - BVerwG VI C 104.64 - und vom 27. September 1968 - BVerwG VI C 14.66 - nicht zu entnehmen, die im Zusammenhang mit § 32 Abs. 1 Satz 1 G 131 ebenfalls die Kennzeichen "Aufgabenkreis und Rang" anführen.
  • BVerwG, 21.11.1963 - II C 215.61
    Auszug aus BVerwG, 17.12.1968 - II C 124.65
    Daß der Kläger nicht wie Offiziere des Truppensonderdienstes der früheren deutschen Wehrmacht nach der Sondervorschrift des § 54 G 131 zu behandeln ist - welche der Erwägung des Gesetzgebers Rechnung trägt, daß diese früheren Angehörigen des deutschen öffentlichen Dienstes auf Grund eines in seiner Wirksamkeit sehr fragwürdigen Befehls aus dem Jahre 1944 aus dem Wehrmachtbeamtenin das Berufsoffiziersverhältnis übergeführt wurden und deswegen den Nachteilen der in § 53 Abs. 1 G 131 (Fassungen 1951, 1953, 1957 und 1961) enthaltenen Stichtagsregelung zu entziehen seien -, hat der erkennende Senat bereits in dem den Kläger betreffenden Urteil vom 21. November 1963 - BVerwG II C 215.61 - ausgeführt.
  • BVerwG, 19.09.1969 - VI C 25.66

    Begriff der "volksdeutschen Vertriebenen" - Ermittlung eines dem ungarischen

    In einem solchen Fall wie dem vorliegenden, in dem sich also nicht schon durch einen generellen Vergleich der Ämter bzw. Dienstgrade und Dienstränge innerhalb der Ämter- und Rangordnungen des Herkunftslandes und des deutschen öffentlichen Dienstes der vergleichbare Rechtsstand (Amt im statusrechtlichen Sinne) unschwer ermitteln läßt, kommt es für den nach § 32 G 131 erforderlichen Vergleich entscheidend auf die Besoldung an, die der Beamte nach deutschem Recht erhalten hätte, wenn er im deutschen öffentlichen Dienst einen seinem ausländischen Amt nach Aufgabenkreis und Rang gleichen Dienstposten bekleidet hätte (vgl. Urteile vom 30. Januar 1963 - BVerwG VI C 184.60 - [DÖD 1963, 157], vom 28. März 1963 - BVerwG II C 200.60 -, vom 27. Februar 1964 - BVerwG II C 170.62 -, vom 7. Dezember 1966 - BVerwG VI C 104.64 -, vom 29. November 1967 - BVerwG VI C 38.65 -, vom 27. September 1968 - BVerwG VI C 14.66 - [DÖD 1969, 71], vom 17. Dezember 1968 - BVerwG II C 124.65 - und vom 11. Juni 1969 - BVerwG VI C 118.67 -).

    Wie der II. Senat des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 17. Dezember 1968 - BVerwG II C 124.65 - ausgeführt hat, ist der Aufgabenkreis nur eines von mehreren Kennzeichen, mit deren Hilfe bei Anwendung des § 32 G 131 in Zweifelsfällen der maßgebende Rechtsstand des "vergleichbaren Angehörigen des deutschen öffentlichen Dienstes" zu ermitteln ist.

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